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Allgemeine Informationen zur Psychotherapie

Etwa ein Fünftel der Bevölkerung leidet an psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Die Psychotherapie ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Privatkrankenkassen übernehmen in der Regel ambulante Psychotherapie.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist die Behandlung von seelischen oder seelisch bedingten körperlichen Erkrankungen. Die Krankheiten, welche die Lebensführung spürbar beeinträchtigen, können z. B. Depressionen, Ängste oder Zwänge sein, es können auch Probleme in sozialen Beziehungen oder im körperlichen Bereich wie Magen-Darm-Beschwerden oder Herzkreislaufstörungen sein. Psychotherapie hilft auch bei der Bewältigung schwerer körperlicher Erkrankungen. Die Psychotherapie soll – bestehende Symptome verändern, mildern und wenn möglich heilen – krankhafte Erlebnis- und Verhaltensweisen verändern und dadurch die Reifung und Entwicklung der Persönlichkeit fördern sowie die Beziehungsfähigkeit verbessern.

 

 

 

Wege zur Psychotherapie

Psychotherapie Koordinationsstelle der KVB  / Suchdienste

Sie können Ihren geeigneten Psychotherapeuten frei wählen und selbst finden z. B. über Empfehlung durch Freunde, übers Telefonbuch, durch Informationen vom Haus- oder Facharzt, von einer Beratungsstelle, von der Psychotherapie Koordinationsstelle der KVB oder von Ihrer Krankenkasse. Geeignete und zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassene Psychotherapeuten sind Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, sowie Ärzte, die eine Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse führen, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin. Entsprechend ihrer Qualifikation können sie Erwachsene und/oder Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln. Von der Koordinationsstelle werden Ihnen nur geeignete zugelassene Psychotherapeuten vermittelt. Unter Vorlage Ihrer Krankenversicherten-karte oder eines Überweisungsscheins können Sie sich an diese Psychotherapeuten wenden und Vor-gespräche führen. Diese Vorgespräche dienen zur Abklärung der vorliegenden Problematik, der Behandlungsnotwendigkeit, -planung, -dauer und zum Kennenlernen von Patient und Psycho-therapeut. Wenn nach den Vorgesprächen eine Psychotherapie für notwendig erachtet wird, müssen die dafür erforderlichen Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Die jeweils bewilligten Stundenkontingente müssen nicht ausgeschöpft werden.

Bei der Psychotherapie Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns können Sie als Patient oder als Haus-/Facharzt für Ihre Patienten anrufen, um sich entweder über Psychotherapiemöglichkeiten im allgemeinen zu informieren, oder aber um Hilfe bei der Suche nach einem freien Therapieplatz bei einem qualifizierten Psychotherapeuten zu finden.

Die Psychotherapie Koordinationsstelle hält Adressen von Therapeuten unter Berücksichtigung von Therapieschwerpunkten und Wartezeiten bereit. Jeder Anruf wird dabei vertraulich behandelt. Die Koordinationsstelle führt keine psychotherapeutischen Beratungsgespräche durch und stellt keine Diagnosen! Weitere Informationen finden sie auch im Internet unter

www.kvb.de/service/patienten/therapieplatzvermittlung

https://www.therapie.de/psyche/info/

https://www.therapie.de/psychotherapie/